Hinweisgerinnenschutzgesetz
Meldung von Verstößen gegen EU-Recht nach HinweisgeberInnenschutzgesetz – HSchG
Nach der Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (in der Folge kurz: „Richtlinie“) sowie dem Bundesgesetz über das Verfahren und den Schutz bei Hinweisen auf Rechtsverletzungen in bestimmten Rechtsbereichen (HinweisgeberInnenschutzgesetz – HSchG) soll sichergestellt werden, dass Verstöße gegen EU-Rechtsvorschriften einfach, sicher und vertraulich gemeldet werden können.
Wie kannst Du unser internes Hinweisgebersystem benutzen?
Einfach per Mail an die Adresse easystaff@bp-steuerberatung.at, über die Hinweise entweder personenbezogen (unter Anführung von Name und Kontaktdaten) oder anonym erstattet werden können. Die unabhängige Steuerberatung Blazek & Plajer stellt dabei sicher, dass die Hinweise auf Wunsch anonym behandelt werden.
Wer kann unser Hinweisgebersystem nutzen?
Das HSchG sieht vor, dass alle Personen Verstöße gegen EU-Recht melden können, die für uns arbeiten oder im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit in Verbindung mit uns stehen. Insbesondere können dies sein:
- ArbeitnehmerInnen
- BewerberÍnnen
- LieferantInnen sowie Geschäfts- und SystempartnerInnen
- Selbständig erwerbstätige Personen, die für uns tätig werden
- Mitglieder von Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorganen
Auf welche Themen kann sich ein Hinweis beziehen?
Das HSchG gilt für Hinweise über mögliche Verstöße gegen EU-Recht. Die in Betracht kommenden Rechtsvorschriften der Europäischen Union werden in § 3 Absatz 3 HSchG aufgelistet. Die wichtigsten Bereiche sind:
- Produktsicherheit und -konformität
- Verkehrssicherheit
- Umweltschutz
- Lebensmittelsicherheit
- Öffentliche Gesundheit
- Verbraucherschutz
- Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen
- Verstöße gegen finanzielle Aspekte der EU (Betrugsbekämpfung)
- Verstöße gegen staatliches Beihilfenrecht
- Verhinderung und Ahndung von Straftaten nach den §§ 302 bis 309 des Strafgesetzbuches (StGB)
Was passiert mit Hinweisen, die Themen außerhalb des Anwendungsbereiches des HSchG betreffen oder von Personen erstattet werden, die nicht in einer beruflichen Verbindung zu uns stehen?
Der transparente, offene und vertrauliche Umgang mit Kritik und Beschwerden ist uns ein zentrales Anliegen. Wir übernehmen damit soziale und gesellschaftliche Verantwortung. Selbstverständlich werden wir daher auch Hinweise bearbeiten, die keine maßgeblichen Rechtsvorschriften der Europäischen Union betreffen oder von Personen eingebracht werden, die nicht in beruflicher Verbindung zu uns stehen. Unsere internen Richtlinien sehen dafür ein eigenes Beschwerdemanagement vor, das sich in der Praxis bewährt hat.
Was passiert, wenn Du einen Hinweis einbringst?
Wenn Du einen Hinweis einbringst, personenbezogen unter Anführung von Name und Kontaktdaten oder anonym ohne Angabe von Kontaktdaten, wird dieser über die unabhängige Steuerberatung Blazek & Plajer verarbeitet und an easystaff weiter geleitet. Auf Wunsch auch anonym!
Wir prüfen den Hinweis intern und informieren Dich über unseren neutralen Partner binnen einer Frist von längstens drei Monaten über die Ergebnisse dieser Prüfung und die von uns gegebenenfalls getroffenen Maßnahmen. Bei Bedarf, etwa zur Präzisierung Deiner Angaben, können wir auch in Verbindung mit Dir treten. Zu Deinem Schutz sieht das HSchG umfassende Maßnahmen vor, die insbesondere gewährleisten sollen, dass Deine Identität vertraulich bleibt. Wir ergreifen alle technischen und organisatorischen Maßnahmen, die notwendig sind, um diese Schutzmaßnahmen zu erfüllen. Die Kontaktaufnahme erfolgt entweder über die von Dir angeführten Kontaktdaten oder im Fall einer anonymen Meldung über die über eine ausgelagerte, neutrale Instanz, die Steuerberatung Blazek & Plajer.